Was ist eine Rückdeckungsversicherung?
Die Rückdeckungsversicherung ist ein Instrument zur Finanzierung von Direktzusagen oder Zusagen von Unterstützungskassen in Form einer Lebensversicherung.
Der Arbeitgeber bzw. die Unterstützungskasse schließt als Versicherungsnehmer bei einem Lebensversicherer eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des pensionsberechtigten Arbeitnehmers ab. Im Gegensatz zur Direktversicherung ist der Arbeitgeber oder die Unterstützungskasse auch bezugsberechtigt.
Wird davon abweichend jedoch das Bezugsrecht auf den Arbeitnehmer übertragen, wird aus der Rückdeckungsversicherung eine Direktversicherung. Die Rückdeckungsversicherung ist eine private Lebensversicherung, wenn die Rechte und Pflichten aus der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer abgetreten werden.
Motive für den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung können der unternehmensexterne Aufbau eines Versorgungsvermögens, die Abwälzung von biometrischen Risiken auf das Lebensversicherungsunternehmen oder die privatrechtliche Insolvenzsicherung nicht durch den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) geschützter Versorgungszusagen durch Verpfändung sein.
Die Rückdeckungsversicherung gehört rechtlich und wirtschaftlich zum Vermögen des Arbeitgebers bzw. der Unterstützungskasse.
Was ist eine Rückdeckungs-
versicherung?
Die Rückdeckungsversicherung ist ein Instrument zur Finanzierung von Direktzusagen oder Zusagen von Unterstützungskassen in Form einer Lebensversicherung.
Der Arbeitgeber bzw. die Unterstützungskasse schließt als Versicherungsnehmer bei einem Lebensversicherer eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des pensionsberechtigten Arbeitnehmers ab. Im Gegensatz zur Direktversicherung ist der Arbeitgeber oder die Unterstützungskasse auch bezugsberechtigt.
Wird davon abweichend jedoch das Bezugsrecht auf den Arbeitnehmer übertragen, wird aus der Rückdeckungsversicherung eine Direktversicherung.
Die Rückdeckungsversicherung ist eine private Lebensversicherung, wenn die Rechte und Pflichten aus der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer abgetreten werden.
Motive für den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung können der unternehmensexterne Aufbau eines Versorgungsvermögens, die Abwälzung von biometrischen Risiken auf das Lebensversicherungsunternehmen oder die privatrechtliche Insolvenzsicherung nicht durch den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) geschützter Versorgungszusagen durch Verpfändung sein.
Die Rückdeckungsversicherung gehört rechtlich und wirtschaftlich zum Vermögen des Arbeitgebers bzw. der Unterstützungskasse.
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Pensionszusagen und Rückdeckungsversicherungen
Pensionsrückstellungen werden innerhalb eines Unternehmens gebildet, um die Erfüllung der gegenüber den Arbeitnehmern gemachten Versorgungszusagen zu ermöglichen.
Theoretisch werden versicherungsmathematische Berechnungen so angestellt, dass das in den Pensionsrückstellungen angesparte Kapital ausreichen würde, um den Versorgungsansprüchen aller Leistungsempfänger gerecht zu werden.
In der Praxis ist es jedoch so, dass in sehr vielen Fällen bereits abzusehen ist, dass es in der Zukunft zu bedeutenden Versorgungslücken kommen wird. Dies liegt vor allem an den sich ändernden Bedingungen und gilt besonders für schon länger bestehende Pensionszusagen.
In den letzten Jahrzehnten ist die Lebenserwartung beider Geschlechter deutlich gestiegen. Und auch die Entwicklung der Zinssätze sorgt für Unsicherheiten hinsichtlich der finanziellen Reichweite der Pensionsrückstellungen.
Pensionszusagen und Rückdeckungs-
versicherungen

Pensionsrückstellungen werden innerhalb eines Unternehmens gebildet, um die Erfüllung der gegenüber den Arbeitnehmern gemachten Versorgungszusagen zu ermöglichen.
Theoretisch werden versicherungsmathematische Berechnungen so angestellt, dass das in den Pensionsrückstellungen angesparte Kapital ausreichen würde, um den Versorgungsansprüchen aller Leistungsempfänger gerecht zu werden.
In der Praxis ist es jedoch so, dass in sehr vielen Fällen bereits abzusehen ist, dass es in der Zukunft zu bedeutenden Versorgungslücken kommen wird. Dies liegt vor allem an den sich ändernden Bedingungen und gilt besonders für schon länger bestehende Pensionszusagen.
In den letzten Jahrzehnten ist die Lebenserwartung beider Geschlechter deutlich gestiegen. Und auch die Entwicklung der Zinssätze sorgt für Unsicherheiten hinsichtlich der finanziellen Reichweite der Pensionsrückstellungen.
Rückdeckungsversicherung federt Risiken ab
Um die oben genannten Risiken zu umgehen, bietet sich der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung an.
Die Pensionsrückstellungen werden hiermit natürlich nicht hinfällig; bei der Rückdeckungsversicherung handelt es sich vielmehr um ein zusätzliches Instrument zur Absicherung der Versorgungsansprüche.
Bei der Rückdeckungsversicherung handelt es sich um eine auf das Leben des jeweiligen Arbeitnehmers abgeschlossene Lebensversicherung. Der Arbeitgeber schließt sie ab und sichert somit die zugesagten Versorgungsleistungen ganz oder zum Teil ab.
Mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags entsteht eine Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherer und dem Arbeitgeber, der hier als Versicherungsnehmer fungiert. Der Arbeitnehmer selbst hat keinen Anspruch gegen die Versicherung.
Alle Ansprüche und Leistungen stehen dem Unternehmen zu, und dieses kann über alle diesbezüglichen Rechte allein verfügen.
Rückdeckungs-
versicherung federt Risiken ab
Um die oben genannten Risiken zu umgehen, bietet sich der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung an.
Die Pensionsrückstellungen werden hiermit natürlich nicht hinfällig; bei der Rückdeckungsversicherung handelt es sich vielmehr um ein zusätzliches Instrument zur Absicherung der Versorgungsansprüche.
Bei der Rückdeckungsversicherung handelt es sich um eine auf das Leben des jeweiligen Arbeitnehmers abgeschlossene Lebensversicherung. Der Arbeitgeber schließt sie ab und sichert somit die zugesagten Versorgungsleistungen ganz oder zum Teil ab.
Mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags entsteht eine Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherer und dem Arbeitgeber, der hier als Versicherungsnehmer fungiert. Der Arbeitnehmer selbst hat keinen Anspruch gegen die Versicherung.
Alle Ansprüche und Leistungen stehen dem Unternehmen zu, und dieses kann über alle diesbezüglichen Rechte allein verfügen.
Vorteile einer Rückdeckungsversicherung
Vorteile einer Rückdeckungs-
versicherung
1. Das Unternehmen hat Ansprüche gegenüber der Versicherung.
Der Arbeitnehmer selbst hat keinen Anspruch auf die im Versorgungsfall fälligen Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung. Im Leistungsfall (Tod oder Rentenbeginn der versorgungsberechtigten Person) fließen die Leistungen dem Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als Versicherungsnehmer zu.
Der Leistungsanspruch des Arbeitnehmers resultiert aus der erteilten Pensionszusage.
Die Rückdeckungsversicherung dient also lediglich als Mittel zur Erfüllung der Versorgungszusage.
1. Das Unternehmen hat Ansprüche gegenüber der Versicherung.
Der Arbeitnehmer selbst hat keinen Anspruch auf die im Versorgungsfall fälligen Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung. Im Leistungsfall (Tod oder Rentenbeginn der versorgungsberechtigten Person) fließen die Leistungen dem Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als Versicherungsnehmer zu.
Der Leistungsanspruch des Arbeitnehmers resultiert aus der erteilten Pensionszusage.
Die Rückdeckungsversicherung dient also lediglich als Mittel zur Erfüllung der Versorgungszusage.
2. Absicherung der Ansprüche bei Insolvenz
Zum Schutz der Versorgungsansprüche vor einer Firmeninsolvenz werden Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein ( PSVaG ) fällig.
Ausnahme: Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ( GGF ) ist keine Beitragszahlung an den PSVaG erforderlich – in diesem Fall ist eine Verpfändung der Versicherung an den GGF ausreichend.
Neben der Altersversorgung bietet die Rückdeckungsversicherung auch eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit oder für den Tod der versorgungsberechtigten Person.
Rückdeckung nicht nur für Betriebsrenten:
Die Rückdeckung funktioniert nicht nur für Leistungsansprüche aus einer Pensionszusage. Unternehmen können mit der Rückdeckungsversicherung auch Arbeitszeitkonten gegenfinanzieren.
Bei einem weiteren Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung – der Unterstützungskasse – kommt die Versicherung in der Praxis ebenfalls als Rückdeckung zur Anwendung. Man spricht dann auch von der rückgedeckten Unterstützungskasse.
2. Absicherung der Ansprüche bei Insolvenz
Zum Schutz der Versorgungsansprüche vor einer Firmeninsolvenz werden Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein ( PSVaG ) fällig.
Ausnahme: Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ( GGF ) ist keine Beitragszahlung an den PSVaG erforderlich – in diesem Fall ist eine Verpfändung der Versicherung an den GGF ausreichend.
Neben der Altersversorgung bietet die Rückdeckungsversicherung auch eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit oder für den Tod der versorgungsberechtigten Person.
Rückdeckung nicht nur für Betriebsrenten:
Die Rückdeckung funktioniert nicht nur für Leistungsansprüche aus einer Pensionszusage. Unternehmen können mit der Rückdeckungsversicherung auch Arbeitszeitkonten gegenfinanzieren.
Bei einem weiteren Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung – der Unterstützungskasse – kommt die Versicherung in der Praxis ebenfalls als Rückdeckung zur Anwendung. Man spricht dann auch von der rückgedeckten Unterstützungskasse.
3. Einsparung von Lohnnebenkosten
Mitarbeiter können auch bei diesem Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge Teile ihres Bruttoeinkommens in Vorsorgekapital und Rente umwandeln ( Entgeltumwandlung ).
Dies führt beim Arbeitnehmer zur Ersparnis von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen und rechnet sich oftmals mehr, als der Abschluss einer privaten Lebensversicherung. Der Arbeitgeber spart seinen Anteil an der Sozialversicherung
3. Einsparung von Lohnnebenkosten
Mitarbeiter können auch bei diesem Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge Teile ihres Bruttoeinkommens in Vorsorgekapital und Rente umwandeln ( Entgeltumwandlung ).
Dies führt beim Arbeitnehmer zur Ersparnis von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen und rechnet sich oftmals mehr, als der Abschluss einer privaten Lebensversicherung. Der Arbeitgeber spart seinen Anteil an der Sozialversicherung
4. Flexibilität in der Beitragszahlung und Gestaltung
Die Beitragszahlung kann (wie bei der Direktversicherung) durch den Arbeitnehmer
(Entgeltumwandlung), durch den Arbeitgeber (zusätzlich zum Gehalt) oder durch eine Mischform aus beidem erfolgen.
Die Leistungen einer Pensionszusage lassen sich flexibel gestalten (z.B. die Rentenhöhe). Dieser Punkt ist beispielsweise wichtig für Führungskräfte mit hohen Einkommen und entsprechend hohem Vorsorgebedarf, wo die Höchstgrenzen, die in der Direktversicherung oder Pensionskasse gelten, bereits ausgeschöpft sind.
4. Flexibilität in der Beitragszahlung und Gestaltung
Die Beitragszahlung kann (wie bei der Direktversicherung) durch den Arbeitnehmer
(Entgeltumwandlung), durch den Arbeitgeber (zusätzlich zum Gehalt) oder durch eine Mischform aus beidem erfolgen.
Die Leistungen einer Pensionszusage lassen sich flexibel gestalten (z.B. die Rentenhöhe). Dieser Punkt ist beispielsweise wichtig für Führungskräfte mit hohen Einkommen und entsprechend hohem Vorsorgebedarf, wo die Höchstgrenzen, die in der Direktversicherung oder Pensionskasse gelten, bereits ausgeschöpft sind.
5. Gewinn von Image und Attraktivität
Arbeitnehmer haben seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung – das ist nicht neu. Eine vom Arbeitgeber gewährte oder bezuschusste Pensionszusage hebt diesen im Wettbewerb um Fachkräfte positiv vom Markt ab.
5. Gewinn von Image und Attraktivität
Arbeitnehmer haben seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung – das ist nicht neu. Eine vom Arbeitgeber gewährte oder bezuschusste Pensionszusage hebt diesen im Wettbewerb um Fachkräfte positiv vom Markt ab.
6. Steuervorteile
Pensionsrückstellungen mindern das steuerlich relevante Betriebsergebnis. Die Versicherungsbeiträge zur Rückdeckung der Versorgungszusage lassen sich als Betriebsausgaben geltend machen.
6. Steuervorteile
Pensionsrückstellungen mindern das steuerlich relevante Betriebsergebnis. Die Versicherungsbeiträge zur Rückdeckung der Versorgungszusage lassen sich als Betriebsausgaben geltend machen.
7. Überdurchschnittlich hohe Förderung
Die Beiträge zu einer Pensionszusage sind unbegrenzt steuerfrei und außerdem sozialversicherungsfrei bis zu 4 % ( 3.312 Euro jährlich / 276 Euro monatlich ) der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze ( 2020: 82.800 Euro in Westdeutschland ) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge des Arbeitgebers sind überdies unbegrenzt sozialversicherungsfrei.
7. Überdurchschnittlich hohe Förderung
Die Beiträge zu einer Pensionszusage sind unbegrenzt steuerfrei und außerdem sozialversicherungsfrei bis zu 4 % ( 3.312 Euro jährlich / 276 Euro monatlich ) der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze ( 2020: 82.800 Euro in Westdeutschland ) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge des Arbeitgebers sind überdies unbegrenzt sozialversicherungsfrei.
Nachteile von
Rückdeckungsversicherungen
Seit Jahrzehnten wird von Steuerberatern und Altersvorsorgeberatern verschwiegen, dass bei diesem Versorgungsmodell erhebliche Probleme und Risiken bestehen:
1. | Steuerliche Risiken bei Verstoß gegen zahlreiche formelle Anforderungen. |
2. | Die Pensionsrückstellungen sind überwiegend unterbewertet, was zu erheblichen stillen Lasten des Unternehmens führt. Ursächlich hierfür sind unzutreffende Bewertungsmethoden insbesondere der Versicherungswirtschaft und des Gesetzgebers. |
3. | Die Gegenfinanzierung zur Erfüllung der Altersrente ist nicht sichergestellt. Auch wenn eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wird, reicht die regelmäßig nicht aus, um die tatsächlichen Rentenzahlungen zu leisten. |
4. | Unternehmen, die mit einer Pensionszusage belastet sind, können wenn überhaupt nur mit hohen Abschlägen an einen Unternehmensnachfolger verkauft werden. Für kleinere Betriebe bedeutet häufig eine durch das Unternehmen zu erfüllende Pensions– zusage die Unverkäuflichkeit. |

Nachteile von Rückdeckungs-
versicherungen

Seit Jahrzehnten wird von Steuerberatern und Altersvorsorgeberatern verschwiegen, dass bei diesem Versorgungsmodell erhebliche Probleme und Risiken bestehen:
1.
Steuerliche Risiken bei Verstoß gegen zahlreiche formelle Anforderungen.
2.
Die Pensionsrückstellungen sind überwiegend unterbewertet, was zu erheblichen stillen Lasten des Unternehmens führt. Ursächlich hierfür sind unzutreffende Bewertungsmethoden insbesondere der Versicherungswirtschaft und des Gesetzgebers.
3.
Die Gegenfinanzierung zur Erfüllung der Altersrente ist nicht sichergestellt. Auch wenn eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wird, reicht die regelmäßig nicht aus, um die tatsächlichen Rentenzahlungen zu leisten.
4.
Unternehmen, die mit einer Pensionszusage belastet sind, können wenn überhaupt nur mit hohen Abschlägen an einen Unternehmensnachfolger verkauft werden. Für kleinere Betriebe bedeutet häufig eine durch das Unternehmen zu erfüllende Pensions– zusage die Unverkäuflichkeit.
Kontakt
Zusätzliche Pensionszusagen sind ein schlagkräftiges Argument im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter. Die Kehrseite: Rückstellungen belasten die Liquidität des Unternehmens.
Praktisch, dass in der Vergangenheit diese Zusagen deshalb mit einer Lebensversicherung abgesichert werden konnten. Doch was ist, wenn diese nun weniger zahlt als die Kalkulation vorsieht?
Ihr Unternehmen muss die Zusagen in jedem Fall erfüllen. Doch häufig entsteht eine enorme Finanzierungslücke, die durch betriebliche Rückstellungen nicht gefüllt werden kann.
Kontakt
Zusätzliche Pensionszusagen sind ein schlagkräftiges Argument im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter. Die Kehrseite: Rückstellungen belasten die Liquidität des Unternehmens.
Praktisch, dass in der Vergangenheit diese Zusagen deshalb mit einer Lebensversicherung abgesichert werden konnten. Doch was ist, wenn diese nun weniger zahlt als die Kalkulation vorsieht?
Ihr Unternehmen muss die Zusagen in jedem Fall erfüllen. Doch häufig entsteht eine enorme Finanzierungslücke, die durch betriebliche Rückstellungen nicht gefüllt werden kann.
