RÜCKDECKUNGS VERSICHERUNG
RÜCKDECKUNGS VERSICHERUNG
Rückdeckungsversicherung
Instrument zur Finanzierung von Direktzusagen oder Zusagen von Unterstützungskassen in Form einer Lebensversicherung. Der Arbeitgeber bzw. die Unterstützungskasse schließt als Versicherungsnehmer bei einem Lebensversicherer eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des pensionsberechtigten Arbeitnehmers ab. Im Gegensatz zur Direktversicherung ist der Arbeitgeber oder die Unterstützungskasse auch bezugsberechtigt. Wird davon abweichendjedoch das Bezugsrecht auf den Arbeitnehmer übertragen, wird aus der Rückdeckungsversicherung eine Direktversicherung. Die Rückdeckungsversicherung ist eine private Lebensversicherung, wenn die Rechte und Pflichten aus der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer abgetreten werden. Motive für den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung können der unternehmensexterne Aufbau eines Versorgungsvermögens, die Abwälzung von biometrischen Risiken auf das Lebensversicherungsunternehmen oder die privatrechtliche Insolvenzsicherung nicht durch den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) geschützter Versorgungszusagen durch Verpfändung sein. Die Rückdeckungsversicherung gehört rechtlich und wirtschaftlich zum Vermögen des Arbeitgebers bzw. der Unterstützungskasse.

Rückdeckungs Versicherung

Instrument zur Finanzierung von Direktzusagen oder Zusagen von Unterstützungskassen in Form einer Lebensversicherung. Der Arbeitgeber bzw. die Unterstützungskasse schließt als Versicherungsnehmer bei einem Lebensversicherer eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des pensionsberechtigten Arbeitnehmers ab. Im Gegensatz zur Direktversicherung ist der Arbeitgeber oder die Unterstützungskasse auch bezugsberechtigt. Wird davon abweichendjedoch das Bezugsrecht auf den Arbeitnehmer übertragen, wird aus der Rückdeckungsversicherung eine Direktversicherung. Die Rückdeckungsversicherung ist eine private Lebensversicherung, wenn die Rechte und Pflichten aus der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer abgetreten werden. Motive für den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung können der unternehmensexterne Aufbau eines Versorgungsvermögens, die Abwälzung von biometrischen Risiken auf das Lebensversicherungsunternehmen oder die privatrechtliche Insolvenzsicherung nicht durch den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) geschützter Versorgungszusagen durch Verpfändung sein. Die Rückdeckungsversicherung gehört rechtlich und wirtschaftlich zum Vermögen des Arbeitgebers bzw. der Unterstützungskasse.
Pensionsrückstellungen und Rückdeckungsversicherung

Pensionsrückstellungen werden innerhalb eines Unternehmens gebildet, um die Erfüllung der gegenüber den Arbeitnehmern gemachten Versorgungszusagen zu ermöglichen. Theoretisch werden versicherungsmathematische Berechnungen so angestellt, dass das in den Pensionsrückstellungen angesparte Kapital ausreichen würde, um den Versorgungsansprüchen aller Leistungsempfänger gerecht zu werden. In der Praxis ist es jedoch so, dass in sehr vielen Fällen bereits abzusehen ist, dass es in der Zukunft zu bedeutenden Versorgungslücken kommen wird. Dies liegt vor allem an den sich ändernden Bedingungen und gilt besonders für schon länger bestehende Pensionszusagen. In den letzten Jahrzehnten ist die Lebenserwartung beider Geschlechter deutlich gestiegen. Und auch die Entwicklung der Zinssätze sorgt für Unsicherheiten hinsichtlich der finanziellen Reichweite der Pensionsrückstellungen.
Eine sinnvolle Ergänzung zur Pensionsrückstellung: die Rückdeckungsversicherung
Um die oben genannten Risiken zu umgehen, bietet sich der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung an. Die Pensionsrückstellung wird hiermit natürlich nicht hinfällig; bei der Rückdeckungsversicherung handelt es sich vielmehr um ein zusätzliches Instrument zur Absicherung der Versorgungsansprüche. Bei der Rückdeckungsversicherung handelt es sich um eine auf das Leben des jeweiligen Arbeitnehmers abgeschlossene Lebensversicherung. Der Arbeitgeber schließt sie ab und sichert somit die zugesagten Versorgungsleistungen ganz oder zum Teil ab. Mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags entsteht eine Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherer und dem Arbeitgeber, der hier als Versicherungsnehmer fungiert. Der Arbeitnehmer selbst hat keinen Anspruch gegen die Versicherung. Alle Ansprüche und Leistungen stehen dem Unternehmen zu, und dieses kann über alle diesbezüglichen Rechte allein verfügen.
Pensionsrückstellungen und Rückdeckungsversicherung in der Unternehmensbilanz
Die Pensionsrückstellungen werden als langfristige Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens betrachtet und daher bei der Bilanzierung nach dem HGB der Passiva-Seite zugeordnet. Bei der Rückdeckungsversicherung hingegen handelt es sich um Vermögen, das dem Unternehmen bereits sicher ist. Sie kann deswegen auf der Aktiva-Seite der Bilanz aufgeführt werden.

Wichtig für Gesellschafter-Geschäftsführer: Die Möglichkeit der Verpfändung der
Rückdeckungsversicherung
Gesellschafter-Geschäftsführer haben einerseits aufgrund ihres höheren Einkommens auch einen erhöhten Vorsorgebedarf. Andererseits sind sie jedoch nicht dem „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) unterstellt und genießen deswegen für ihre betriebliche Altersvorsorge auch nicht den gesetzlichen Insolvenzschutz. Um ihre Versorgungsansprüche zu sichern, reicht die Bildung von internen Pensionsrückstellungen nicht aus. Die Rückdeckungsversicherung kann allerdings an den jeweiligen Versorgungsempfänger verpfändet werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für den Fall einer Unternehmensinsolvenz die Ansprüche, die er gegenüber dem Versicherungsunternehmen hat, an den Versorgungsberechtigten überträgt. Auf diese Weise lassen sich die Ansprüche von Gesellschafter-Geschäftsführern optimal schützen. Wichtig ist: Ebenso wie für die Pensionszusage selbst ist auch für eine Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Gesellschafter-Geschäftsführer immer ein Gesellschafterbeschluss nötig.
Pensionsrückstellungen und Rückdeckungs Versicherung

Pensionsrückstellungen werden innerhalb eines Unternehmens gebildet, um die Erfüllung der gegenüber den Arbeitnehmern gemachten Versorgungszusagen zu ermöglichen. Theoretisch werden versicherungsmathematische Berechnungen so angestellt, dass das in den Pensionsrückstellungen angesparte Kapital ausreichen würde, um den Versorgungsansprüchen aller Leistungsempfänger gerecht zu werden. In der Praxis ist es jedoch so, dass in sehr vielen Fällen bereits abzusehen ist, dass es in der Zukunft zu bedeutenden Versorgungslücken kommen wird. Dies liegt vor allem an den sich ändernden Bedingungen und gilt besonders für schon länger bestehende Pensionszusagen. In den letzten Jahrzehnten ist die Lebenserwartung beider Geschlechter deutlich gestiegen. Und auch die Entwicklung der Zinssätze sorgt für Unsicherheiten hinsichtlich der finanziellen Reichweite der Pensionsrückstellungen.
Eine sinnvolle Ergänzung zur Pensionsrückstellung: die Rückdeckungs Versicherung
Um die oben genannten Risiken zu umgehen, bietet sich der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung an. Die Pensionsrückstellung wird hiermit natürlich nicht hinfällig; bei der Rückdeckungsversicherung handelt es sich vielmehr um ein zusätzliches Instrument zur Absicherung der Versorgungsansprüche. Bei der Rückdeckungsversicherung handelt es sich um eine auf das Leben des jeweiligen Arbeitnehmers abgeschlossene Lebensversicherung. Der Arbeitgeber schließt sie ab und sichert somit die zugesagten Versorgungsleistungen ganz oder zum Teil ab. Mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags entsteht eine Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherer und dem Arbeitgeber, der hier als Versicherungsnehmer fungiert. Der Arbeitnehmer selbst hat keinen Anspruch gegen die Versicherung. Alle Ansprüche und Leistungen stehen dem Unternehmen zu, und dieses kann über alle diesbezüglichen Rechte allein verfügen.
Pensionsrückstellungen und Rückdeckungsversicherung in der Unternehmensbilanz
Die Pensionsrückstellungen werden als langfristige Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens betrachtet und daher bei der Bilanzierung nach dem HGB der Passiva-Seite zugeordnet. Bei der Rückdeckungsversicherung hingegen handelt es sich um Vermögen, das dem Unternehmen bereits sicher ist. Sie kann deswegen auf der Aktiva-Seite der Bilanz aufgeführt werden.
Wichtig für Gesellschafter-Geschäftsführer: Die Möglichkeit der Verpfändung der Rückdeckungs Versicherung
Gesellschafter-Geschäftsführer haben einerseits aufgrund ihres höheren Einkommens auch einen erhöhten Vorsorgebedarf. Andererseits sind sie jedoch nicht dem „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung“ (BetrAVG) unterstellt und genießen deswegen für ihre betriebliche Altersvorsorge auch nicht den gesetzlichen Insolvenzschutz. Um ihre Versorgungsansprüche zu sichern, reicht die Bildung von internen Pensionsrückstellungen nicht aus. Die Rückdeckungsversicherung kann allerdings an den jeweiligen Versorgungsempfänger verpfändet werden. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für den Fall einer Unternehmensinsolvenz die Ansprüche, die er gegenüber dem Versicherungsunternehmen hat, an den Versorgungsberechtigten überträgt. Auf diese Weise lassen sich die Ansprüche von Gesellschafter-Geschäftsführern optimal schützen. Wichtig ist: Ebenso wie für die Pensionszusage selbst ist auch für eine Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Gesellschafter-Geschäftsführer immer ein Gesellschafterbeschluss nötig.
Mögliche Vorteile einer Rückdeckungsversicherung
Wer hat Anspruch auf die Versicherungsleistungen?
Der Arbeitnehmer selbst hat keinen Anspruch auf die im Versorgungsfall fälligen Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung. Im Leistungsfall (Tod oder Rentenbeginn der versorgungsberechtigten Person) fließen die Leistungen dem Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als Versicherungsnehmer zu. Der Leistungsanspruch des Arbeitnehmers resultiert aus der erteilten Pensionszusage.
Die Rückdeckungsversicherung dient also lediglich als Mittel zur Erfüllung der Versorgungszusage.
Wie funktioniert eine Rückdeckungsversicherung?
Bei der Vertragsgestaltung tritt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter auf. Der Versorgungsberechtigte ist in diesem Fall die versicherte Person
– auf sein Leben wird der Vertrag geschlossen.
Neben einem monatlichen Beitrag in die Lebensversicherung kann auch eine einmalige Kapitalzahlung vereinbart werden. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Absicherung der Ansprüche gegen Insolvenz
Zum Schutz der Versorgungsansprüche vor einer Firmeninsolvenz werden Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein ( PSVaG ) fällig. Ausnahme: Bei beherrschenden Gesellschafter-
Geschäftsführern ( GGF ) ist keine Beitragszahlung an den PSVaG erforderlich – in diesem Fall ist eine Verpfändung der Versicherung an den GGF ausreichend. Neben der Altersversorgung bietet die Rückdeckungsversicherung auch eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit oder für den Tod der versorgungsberechtigten Person. Rückdeckung nicht nur für Betriebsrenten Die Rückdeckung funktioniert nicht nur für Leistungsansprüche aus einer Pensionszusage – Unternehmen können mit der Rückdeckungsversicherung auch Arbeitszeitkonten gegenfinanzieren. Bei einem weiteren Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung – der Unterstützungskasse – kommt die Versicherung in der Praxis ebenfalls als Rückdeckung zur Anwendung. Man spricht dann auch von der rückgedeckten Unterstützungskasse.
Welche Vorteile bietet eine Rückdeckungsversicherung?
Für den Arbeitgeber selbst hat der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung ( zunächst ) nur zwei Vorteile. Einerseits kann er durch den Vertragsabschluss den Finanzbehörden gegenüber die Ernsthaftigkeit des Leistungsversprechens gegenüber seinem Arbeitnehmer nachweisen, andererseits verbessert er die Bilanzoptik seiner Unternehmung. Die Ernsthaftigkeit einer Versorgungszusage spielt bei der steuerlichen Anerkennung durch das
Finanzamt eine entscheidende Rolle, schließlich darf ein Versorgungsversprechen nicht zum Schein gewährt werden. Das Deckungskapital der Versicherung bildet das bilanzielle Gegengewicht auf der Aktivseite der Unternehmensbilanz. Eine erteilte Pensionszusage verpflichtet das Unternehmen zur Bildung von Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz. Diese Pensionsrückstellung stellt eine Eigenkapitalminderung dar und führt zu einem schlechteren Rating bei der Kreditvergabe
( Stichwort: Basel II ).
Welche Vorteile hat eine Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung?
Dieser Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung zeichnet sich – vor allem – durch seinen großen Gestaltungsspielraum aus und bietet sich beispielsweise an, wenn die Höchstgrenzen bei der Direktversicherung bereits ausgeschöpft sind. Nachstehend finden sich einige gute Gründe:
Einsparung von Lohnnebenkosten
Mitarbeiter können auch bei diesem Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge Teile ihres Bruttoeinkommens in Vorsorgekapital und Rente umwandeln ( Entgeltumwandlung ). Dies führt beim Arbeitnehmer zur Ersparnis von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen und rechnet sich oftmals mehr, als der Abschluss einer privaten Lebensversicherung. Der Arbeitgeber spart seinen Anteil an der Sozialversicherung.
Flexibilität in der Beitragszahlung
Die Beitragszahlung kann ( wie bei der Direktversicherung ) durch den Arbeitnehmer
( Entgeltumwandlung ), durch den Arbeitgeber ( zusätzlich zum Gehalt ) oder durch eine Mischform aus Beidem erfolgen.
Flexibilität in der Gestaltung
Die Leistungen einer Pensionszusage lassen sich flexibel gestalten ( z.B. die Rentenhöhe ). Dieser Punkt ist beispielsweise wichtig für Führungskräfte mit hohen Einkommen und entsprechend hohem Vorsorgebedarf, wo die Höchstgrenzen, die in der Direktversicherung oder Pensionskasse gelten, bereits ausgeschöpft sind.
Gewinn von Image und Attraktivität
Arbeitnehmer haben seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung – das ist nicht neu. Eine vom Arbeitgeber gewährte oder bezuschusste
Pensionszusage hebt diesen im Wettbewerb um Fachkräfte positiv vom Markt ab.
Steuervorteile
Pensionsrückstellungen mindern das steuerlich relevante Betriebsergebnis. Die Versicherungsbeiträge zur Rückdeckung der Versorgungszusage lassen sich als Betriebsausgaben geltend machen.
Überdurchschnittlich hohe Förderung
Die Beiträge zu einer Pensionszusage sind unbegrenzt steuerfrei und außerdem sozialversicherungsfrei bis zu 4 % ( 3.312 Euro jährlich / 276 Euro monatlich ) der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze ( 2020: 82.800 Euro in Westdeutschland ) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge des Arbeitgebers sind überdies unbegrenzt sozialversicherungsfrei.

Mögliche Vorteile einer Rückdeckungs Versicherung

Wer hat Anspruch auf die Versicherungsleistungen?
Der Arbeitnehmer selbst hat keinen Anspruch auf die im Versorgungsfall fälligen Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung. Im Leistungsfall ( Tod oder Rentenbeginn der versorgungsberechtigten Person ) fließen die Leistungen dem Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als Versicherungsnehmer zu. Der Leistungsanspruch des Arbeitnehmers resultiert aus der erteilten Pensionszusage.
Die Rückdeckungsversicherung dient also lediglich als Mittel zur Erfüllung der Versorgungszusage.
Wie funktioniert eine Rückdeckungs Versicherung?
Bei der Vertragsgestaltung tritt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter auf. Der Versorgungsberechtigte ist in diesem Fall die versicherte Person
– auf sein Leben wird der Vertrag geschlossen.
Neben einem monatlichen Beitrag in die Lebensversicherung kann auch eine einmalige Kapitalzahlung vereinbart werden. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Absicherung der Ansprüche gegen Insolvenz
Zum Schutz der Versorgungsansprüche vor einer Firmeninsolvenz werden Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein ( PSVaG ) fällig. Ausnahme: Bei beherrschenden Gesellschafter-
Geschäftsführern ( GGF ) ist keine Beitragszahlung an den PSVaG erforderlich – in diesem Fall ist eine Verpfändung der Versicherung an den GGF ausreichend. Neben der Altersversorgung bietet die Rückdeckungsversicherung auch eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit oder für den Tod der versorgungsberechtigten Person. Rückdeckung nicht nur für Betriebsrenten Die Rückdeckung funktioniert nicht nur für Leistungsansprüche aus einer Pensionszusage – Unternehmen können mit der Rückdeckungsversicherung auch Arbeitszeitkonten gegenfinanzieren. Bei einem weiteren Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung – der Unterstützungskasse – kommt die Versicherung in der Praxis ebenfalls als Rückdeckung zur Anwendung. Man spricht dann auch von der rückgedeckten Unterstützungskasse.
Welche Vorteile bietet eine Rückdeckungs Versicherung?
Für den Arbeitgeber selbst hat der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung ( zunächst ) nur zwei Vorteile. Einerseits kann er durch den Vertragsabschluss den Finanzbehörden gegenüber die Ernsthaftigkeit des Leistungsversprechens gegenüber seinem Arbeitnehmer nachweisen, andererseits verbessert er die Bilanzoptik seiner Unternehmung. Die Ernsthaftigkeit einer Versorgungszusage spielt bei der steuerlichen Anerkennung durch das
Finanzamt eine entscheidende Rolle, schließlich darf ein Versorgungsversprechen nicht zum Schein gewährt werden. Das Deckungskapital der Versicherung bildet das bilanzielle Gegengewicht auf der Aktivseite der Unternehmensbilanz. Eine erteilte Pensionszusage verpflichtet das Unternehmen zur Bildung von Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz. Diese Pensionsrückstellung stellt eine Eigenkapitalminderung dar und führt zu einem schlechteren Rating bei der Kreditvergabe
( Stichwort: Basel II ).
Welche Vorteile hat eine Pensionszusage mit Rückdeckungs Versicherung?
Dieser Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung zeichnet sich – vor allem – durch seinen großen Gestaltungsspielraum aus und bietet sich beispielsweise an, wenn die Höchstgrenzen bei der Direktversicherung bereits ausgeschöpft sind. Nachstehend finden sich einige gute Gründe:
Einsparung von Lohnnebenkosten
Mitarbeiter können auch bei diesem Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge Teile ihres Bruttoeinkommens in Vorsorgekapital und Rente umwandeln ( Entgeltumwandlung ). Dies führt beim Arbeitnehmer zur Ersparnis von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen und rechnet sich oftmals mehr, als der Abschluss einer privaten Lebensversicherung. Der Arbeitgeber spart seinen Anteil an der Sozialversicherung.
Flexibilität in der Beitragszahlung
Die Beitragszahlung kann ( wie bei der Direktversicherung ) durch den Arbeitnehmer
( Entgeltumwandlung ), durch den Arbeitgeber ( zusätzlich zum Gehalt ) oder durch eine Mischform aus Beidem erfolgen.
Flexibilität in der Gestaltung
Die Leistungen einer Pensionszusage lassen sich flexibel gestalten ( z.B. die Rentenhöhe ). Dieser Punkt ist beispielsweise wichtig für Führungskräfte mit hohen Einkommen und entsprechend hohem Vorsorgebedarf, wo die Höchstgrenzen, die in der Direktversicherung oder Pensionskasse gelten, bereits ausgeschöpft sind.
Gewinn von Image und Attraktivität
Arbeitnehmer haben seit dem Jahr 2002 einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung – das ist nicht neu. Eine vom Arbeitgeber gewährte oder bezuschusste
Pensionszusage hebt diesen im Wettbewerb um Fachkräfte positiv vom Markt ab.
Steuervorteile
Pensionsrückstellungen mindern das steuerlich relevante Betriebsergebnis. Die Versicherungsbeiträge zur Rückdeckung der Versorgungszusage lassen sich als Betriebsausgaben geltend machen.
Überdurchschnittlich hohe Förderung
Die Beiträge zu einer Pensionszusage sind unbegrenzt steuerfrei und außerdem sozialversicherungsfrei bis zu 4 % ( 3.312 Euro jährlich / 276 Euro monatlich ) der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze ( 2020: 82.800 Euro in Westdeutschland ) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge des Arbeitgebers sind überdies unbegrenzt sozialversicherungsfrei.
Mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Pensionsrückstellung

Seit Jahrzehnten wird von Steuerberatern und Altersvorsorgeberatern verschwiegen, dass bei diesem Versorgungsmodell erhebliche Probleme und Risiken bestehen:
1. Steuerliche Risiken bei Verstoß gegen zahlreiche formelle Anforderungen
2. Die Pensionsrückstellungen sind überwiegend unterbewertet, was zu erheblichen stillen Lasten des Unternehmens führt. Ursächlich hierfür sind unzutreffende Bewertungsmethoden insbesondere der Versicherungswirtschaft und des Gesetzgebers.
3. Die Gegenfinanzierung zur Erfüllung der Altersrente ist nicht sichergestellt. Auch wenn eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wird, reicht die regelmäßig nicht aus, um die tatsächlichen Rentenzahlungen zu leisten.
4. Unternehmen, die mit einer Pensionszusage belastet sind, können wenn überhaupt nur mit hohen Abschlägen an einen Unternehmensnachfolger verkauft werden. Für kleinere Betriebe bedeutet häufig eine durch das Unternehmen zu erfüllende Pensions– zusage die Unverkäuflichkeit.
Mögliche Probleme im Zusammenhang mit der Pensionsrückstellung

Seit Jahrzehnten wird von Steuerberatern und Altersvorsorgeberatern verschwiegen, dass bei diesem Versorgungsmodell erhebliche Probleme und Risiken bestehen:
1. Steuerliche Risiken bei Verstoß gegen zahlreiche formelle Anforderungen
2. Die Pensionsrückstellungen sind überwiegend unterbewertet, was zu erheblichen stillen Lasten des Unternehmens führt. Ursächlich hierfür sind unzutreffende Bewertungsmethoden insbesondere der Versicherungswirtschaft und des Gesetzgebers.
3. Die Gegenfinanzierung zur Erfüllung der Altersrente ist nicht sichergestellt. Auch wenn eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wird, reicht die regelmäßig nicht aus, um die tatsächlichen Rentenzahlungen zu leisten.
4. Unternehmen, die mit einer Pensionszusage belastet sind, können wenn überhaupt nur mit hohen Abschlägen an einen Unternehmensnachfolger verkauft werden. Für kleinere Betriebe bedeutet häufig eine durch das Unternehmen zu erfüllende Pensions– zusage die Unverkäuflichkeit.
Im Fall von vielen Gesellschaftern-Geschäftsführern sind die Pensionszusagen nicht einmal vor der Insolvenz geschützt, wenn die Gesellschaft wirtschaftlich abstürzt. Dies ist nur bei nicht beherrschenden Arbeitnehmern gesetzlich sichergestellt, da diese unter das Betriebsrentengesetz fallen.
Gesetz StaRUG
Seit 01. 01. 2021 gilt der § 1 des Unternehmensstabilisierungs- und -Restrukturierungsgesetzes (StaRUG). Er gilt für haftungsbeschränkte Unternehmensträger, insbesondere auch für KMU. Darin ist geregelt, dass Geschäftsleiter einer juristischen Person fortlaufend über Entwicklungen des
Unternehmens zu wachen haben, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Erkennen sie eine solche Entwicklung, müssen sie geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen und den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen unverzüglich Bericht erstatten.
Um sich gegen unternehmerische Risiken abzusichern, sollten Gewerbetreibende diese erst einmal kennen. Dafür hat der Gesetzgeber ein Gesetz geschaffen, das nicht nur Unternehmer, sondern auch deren Steuerberater dazu verpflichtet, Vorbeugemaßnahmen zu treffen.

Ausführliche Definition
Mit dem StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) gibt es seit 01.01.2021 einen neuen gesetzlichen Rahmen, der die Anforderungen an ein Krisen- und Risikofrüherkennungssystem präzisiert und erweitert. Die geforderte Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen erfordert Risikoanalyse und Risikoaggregation, die auch bei mittelständischen GmbHs effizient umsetzbar sind. Das Gesetz erweitert zudem die Möglichkeiten der Restrukturierung eines Unternehmens zur Vermeidung einer Insolvenz (z.B. speziell über Restrukturierungspläne). Es betrifft alle „haftungsbeschränkten Unternehmensträger“, d.h. Aktiengesellschaften und auch alle GmbHs.
Das StaRUG ist nicht nur relevant für Unternehmen in der Krise, sondern für alle Unternehmen, weil es auch Anforderungen an die Krisenfrüherkennung und damit das Risikomanagement formuliert. Verletzungen dieser Pflichten implizieren Haftungsrisiken für
Vorstände bzw. Geschäftsführer.
Auszug § 1 StaRUG enthält folgende Regelung:
„§ 1 Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern (1) Die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person (Geschäftsleiter) wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können. Erkennen sie solche Entwicklungen, ergreifen sie geeignete Gegenmaßnahmen und erstatten den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen (Überwachungsorganen) unverzüglich Bericht. …“
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Mitwirkung bei Risikowarnungen verpflichtet
Der Gesetzgeber stellt klar, dass die Frühwarnsysteme auch für Dritte gelten, die über relevante Informationen über den Schuldner verfügen, zum Beispiel Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die das Unternehmen ebenfalls auf negative Entwicklungen aufmerksam machen können.
Der Gesetzgeber greift dazu in seiner Gesetzesbegründung die bisherigen rechtlichen Pflichten der Steuerberater auf. Damit ist erstmals gesetzlich geregelt, dass die bisherigen Pflichten aus der BGH-Rechtsprechung jetzt Gesetzesrang haben. Mit der Neuregelung des Gesetzes bei Steuerberatern werden die bisherigen bestehenden berufsrechtlichen Verpflichtungen also übernommen. Somit hat der Steuerberater bei der Erstellung des Jahresabschlusses für einen Mandanten zu prüfen, ob auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und der ihm sonst bekannten Umstände tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten vorliegen, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit
entgegenstehen könnten. Sie haben den Mandanten darüber hinaus auf das mögliche Vorliegen eines Insolvenzgrundes nach den §§ 17 bis 19 der Insolvenzordnung und die sich daran anknüpfenden Pflichten der Geschäftsleiter und Mitglieder der Überwachungsorgane hinzuweisen, wenn entsprechende Anhaltspunkte offenkundig sind und der Steuerberater annehmen muss, dass dem Mandanten die mögliche Insolvenzreife nicht bewusst ist.
Gesetz StaRUG

Seit 01. 01. 2021 gilt der § 1 des Unternehmensstabilisierungs- und -Restrukturierungsgesetzes (StaRUG). Er gilt für haftungsbeschränkte Unternehmensträger, insbesondere auch für KMU. Darin ist geregelt, dass Geschäftsleiter einer juristischen Person fortlaufend über Entwicklungen des
Unternehmens zu wachen haben, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Erkennen sie eine solche Entwicklung, müssen sie geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen und den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen unverzüglich Bericht erstatten.
Um sich gegen unternehmerische Risiken abzusichern, sollten Gewerbetreibende diese erst einmal kennen. Dafür hat der Gesetzgeber ein Gesetz geschaffen, das nicht nur Unternehmer, sondern auch deren Steuerberater dazu verpflichtet, Vorbeugemaßnahmen zu treffen.
Ausführliche Definition
Mit dem StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) gibt es seit 01.01.2021 einen neuen gesetzlichen Rahmen, der die Anforderungen an ein Krisen- und Risikofrüherkennungssystem präzisiert und erweitert. Die geforderte Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen erfordert Risikoanalyse und Risikoaggregation, die auch bei mittelständischen GmbHs effizient umsetzbar sind. Das Gesetz erweitert zudem die Möglichkeiten der Restrukturierung eines Unternehmens zur Vermeidung einer Insolvenz (z.B. speziell über Restrukturierungspläne). Es betrifft alle „haftungsbeschränkten Unternehmensträger“, d.h. Aktiengesellschaften und auch alle GmbHs.
Das StaRUG ist nicht nur relevant für Unternehmen in der Krise, sondern für alle Unternehmen, weil es auch Anforderungen an die Krisenfrüherkennung und damit das Risikomanagement formuliert. Verletzungen dieser Pflichten implizieren Haftungsrisiken für
Vorstände bzw. Geschäftsführer.
Auszug § 1 StaRUG enthält folgende Regelung:
„§ 1 Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement bei haftungsbeschränkten Unternehmensträgern (1) Die Mitglieder des zur Geschäftsführung berufenen Organs einer juristischen Person (Geschäftsleiter) wachen fortlaufend über Entwicklungen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können. Erkennen sie solche Entwicklungen, ergreifen sie geeignete Gegenmaßnahmen und erstatten den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen (Überwachungsorganen) unverzüglich Bericht. …“
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Mitwirkung bei Risikowarnungen verpflichtet
Der Gesetzgeber stellt klar, dass die Frühwarnsysteme auch für Dritte gelten, die über relevante Informationen über den Schuldner verfügen, zum Beispiel Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die das Unternehmen ebenfalls auf negative Entwicklungen aufmerksam machen können.
Der Gesetzgeber greift dazu in seiner Gesetzesbegründung die bisherigen rechtlichen Pflichten der Steuerberater auf. Damit ist erstmals gesetzlich geregelt, dass die bisherigen Pflichten aus der BGH-Rechtsprechung jetzt Gesetzesrang haben. Mit der Neuregelung des Gesetzes bei Steuerberatern werden die bisherigen bestehenden berufsrechtlichen Verpflichtungen also übernommen. Somit hat der Steuerberater bei der Erstellung des Jahresabschlusses für einen Mandanten zu prüfen, ob auf der Grundlage der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und der ihm sonst bekannten Umstände tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten vorliegen, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit
entgegenstehen könnten. Sie haben den Mandanten darüber hinaus auf das mögliche Vorliegen eines Insolvenzgrundes nach den §§ 17 bis 19 der Insolvenzordnung und die sich daran anknüpfenden Pflichten der Geschäftsleiter und Mitglieder der Überwachungsorgane hinzuweisen, wenn entsprechende Anhaltspunkte offenkundig sind und der Steuerberater annehmen muss, dass dem Mandanten die mögliche Insolvenzreife nicht bewusst ist.
Wir haben Sie überzeugt?
Gerne prüfen wir Ihre Anfrage persönlich.
Wir haben Sie überzeugt?
Gerne prüfen wir Ihre Anfrage persönlich.
“Alt, arm und abgezockt” von Sven Enger
Sven Enger war über 15 Jahre Vorstand bedeutender Versicherungsgesellschaften und hat frühzeitig erkannt, dass das Modell von Lebensversicherungen für Verbraucher nur Nachteile birgt.
Mittlerweile setzt er seine gesamte Energie dafür ein, über die Missstände aufzuklären und Betroffene vor den negativen Konsequenzen zu warnen. In diesem Buch erklärt er detailliert, welche systemischen Probleme die Versicherungsbranche hat und wieso Lebensversicherungen in den seltensten Fällen ein positives Ergebnis für den Kunden haben.
Sollten Sie noch eine Lebensversicherung besitzen, erfahren Sie in diesem Buch alles, was Sie wissen müssen, um eine qualifizierte Entscheidung über Ihren Vertrag treffen zu können.
“Alt, arm und abgezockt” von Sven Enger
Sven Enger war über 15 Jahre Vorstand bedeutender Versicherungsgesellschaften und hat frühzeitig erkannt, dass das Modell von Lebensversicherungen für Verbraucher nur Nachteile birgt.
Mittlerweile setzt er seine gesamte Energie dafür ein, über die Missstände aufzuklären und Betroffene vor den negativen Konsequenzen zu warnen. In diesem Buch erklärt er detailliert, welche systemischen Probleme die Versicherungsbranche hat und wieso Lebensversicherungen in den seltensten Fällen ein positives Ergebnis für den Kunden haben.
Sollten Sie noch eine Lebensversicherung besitzen, erfahren Sie in diesem Buch alles, was Sie wissen müssen, um eine qualifizierte Entscheidung über Ihren Vertrag treffen zu können.
“Garantiert beschissen” von Holger Balodis und Dagmar Hühne
Holger Balodis und Dagmar Hühne sind vielen als Finanz-Journalisten aus Formaten wie “Monitor”, “Plusminus” oder "Ratgeber Recht” bekannt. Über 25 Jahre konnten sie in diesem Umfeld Erfahrungen und Fakten sammeln.
Perfekte Voraussetzungen, um über eines der größten Probleme für Verbraucher aufzuklären: Staatlich gedeckter Betrug durch Lebensversicherungen.
In ihrem Buch zeigen sie klar auf, warum Versicherte vom Produkt Lebensversicherung enttäuscht werden müssen und welche gravierenden Konsequenzen dies für die finanzielle Absicherung haben kann.
Holger Balodis und Dagmar Hühne sind vielen als Finanz-Journalisten aus Formaten wie “Monitor”, “Plusminus” oder "Ratgeber Recht” bekannt. Über 25 Jahre konnten sie in diesem Umfeld Erfahrungen und Fakten sammeln.
Perfekte Voraussetzungen, um über eines der größten Probleme für Verbraucher aufzuklären: Staatlich gedeckter Betrug durch Lebensversicherungen.
In ihrem Buch zeigen sie klar auf, warum Versicherte vom Produkt Lebensversicherung enttäuscht werden müssen und welche gravierenden Konsequenzen dies für die finanzielle Absicherung haben kann.

